CodeFlow

Massnahmen und Interventionen nicht anderswo klassifizierbar (00)

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Verfügbar ab dem 01.01.2027

Destruktionsverfahren

Änderungen 2026 zu 2027

• Die Zusatzkodes 00.99.AC „Hydrothermale Ablation“ und 00.99.AD „Thermokoagulation, sonstige“ wurden in der CSV-Datei entsprechend als Zusatzkodes gekennzeichnet.

• Diese Kennzeichnung war in der CHOP 2026 noch nicht vorhanden.

• Die Änderung betrifft damit nicht den Inhalt oder die Bezeichnung der Kodes, sondern die korrekte Kennzeichnung des Kodetyps in der CSV-Datei.

Zusammenfassung

BereichCHOP 2026CHOP 2027Änderung
00.99.ACHydrothermale AblationHydrothermale AblationKennzeichnung als Zusatzkode ergänzt
00.99.ADThermokoagulation, sonstigeThermokoagulation, sonstigeKennzeichnung als Zusatzkode ergänzt
CSV-Kennzeichnungfehlteals Zusatzkode gekennzeichnettechnische Metadaten angepasst
Kodeinhaltunverändertunverändertkeine inhaltliche Änderung

Sonstige Materialien, Gewebe und Operationstechniken

Änderungen 2026 zu 2027

• Der Titel des Kodes 00.9A.41 wurde redaktionell angepasst.

• Die Bezeichnung wurde auf „Stent-Graft“ vereinheitlicht.

• Die Anpassung betrifft sowohl den Kode-Titel als auch die ergänzende Beschreibung.

• Der Kode 00.9A.41 „Einsatz eines Geräts zur Fixierung von Stent-Grafts durch Verschraubung“ bleibt inhaltlich unverändert.

• Es handelt sich somit um eine redaktionelle Anpassung der Terminologie, nicht um eine Änderung des Verfahrensinhalts.

Zusammenfassung

BereichCHOP 2026CHOP 2027Änderung
Kode00.9A.4100.9A.41unverändert
Titelbisherige SchreibweiseStent-Graftredaktionell angepasst
Ergänzende Beschreibungbisherige SchreibweiseStent-Graftredaktionell angepasst
Kodierinhaltunverändertunverändertkeine inhaltliche Änderung

Anwendung von digital therapeutischen Verfahren

Änderungen 2026 zu 2027

• Aufgrund eines Antrags wurde der neue Zusatzkode 00.9G „Anwendung von digital therapeutischen Verfahren“ geschaffen.

• Der Zusatzkode dient der Kennzeichnung von Behandlungen oder rehabilitativen Verfahren, bei denen Digital Therapeutics [DTx] eingesetzt werden.

• Der Kode wurde bewusst nicht weiter eingeschränkt oder differenziert, um zunächst Daten zur Anwendung digital therapeutischer Verfahren zu erfassen.

• Eine weitergehende Definition oder zusätzliche Differenzierung ist derzeit nicht Bestandteil der Klassifikation.

• Vorschläge für eine präzisere Definition oder weitere Unterteilung müssen über das reguläre Antragsverfahren eingebracht werden.

Zusammenfassung

BereichCHOP 2026CHOP 2027Änderung
00.9Gnicht vorhandenAnwendung von digital therapeutischen Verfahrenneuer Zusatzkode
Zweckkeine spezifische KennzeichnungKennzeichnung von Behandlungen und Rehabilitationsverfahren mit DTxneue Funktion
Differenzierungnicht vorhandenbewusst keine weitere Einschränkungoffen gehalten
Datenerfassungkeine spezifische Erfassungerste Daten zur Anwendung von DTxneue Erfassungsmöglichkeit
Weitere Definitionnicht vorhandenüber Antragsverfahren möglichzukünftige Weiterentwicklung

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