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Verfügbar ab dem 01.01.2027
CHOP Neuerungen 2027
Destruktionsverfahren
Destruktionsverfahren
Änderungen 2026 zu 2027
• Die Zusatzkodes 00.99.AC „Hydrothermale Ablation“ und 00.99.AD „Thermokoagulation, sonstige“ wurden in der CSV-Datei entsprechend als Zusatzkodes gekennzeichnet.
• Diese Kennzeichnung war in der CHOP 2026 noch nicht vorhanden.
• Die Änderung betrifft damit nicht den Inhalt oder die Bezeichnung der Kodes, sondern die korrekte Kennzeichnung des Kodetyps in der CSV-Datei.
Zusammenfassung
| Bereich | CHOP 2026 | CHOP 2027 | Änderung |
|---|---|---|---|
| 00.99.AC | Hydrothermale Ablation | Hydrothermale Ablation | Kennzeichnung als Zusatzkode ergänzt |
| 00.99.AD | Thermokoagulation, sonstige | Thermokoagulation, sonstige | Kennzeichnung als Zusatzkode ergänzt |
| CSV-Kennzeichnung | fehlte | als Zusatzkode gekennzeichnet | technische Metadaten angepasst |
| Kodeinhalt | unverändert | unverändert | keine inhaltliche Änderung |
Sonstige Materialien, Gewebe und Operationstechniken
Sonstige Materialien, Gewebe und Operationstechniken
Änderungen 2026 zu 2027
• Der Titel des Kodes 00.9A.41 wurde redaktionell angepasst.
• Die Bezeichnung wurde auf „Stent-Graft“ vereinheitlicht.
• Die Anpassung betrifft sowohl den Kode-Titel als auch die ergänzende Beschreibung.
• Der Kode 00.9A.41 „Einsatz eines Geräts zur Fixierung von Stent-Grafts durch Verschraubung“ bleibt inhaltlich unverändert.
• Es handelt sich somit um eine redaktionelle Anpassung der Terminologie, nicht um eine Änderung des Verfahrensinhalts.
Zusammenfassung
| Bereich | CHOP 2026 | CHOP 2027 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Kode | 00.9A.41 | 00.9A.41 | unverändert |
| Titel | bisherige Schreibweise | Stent-Graft | redaktionell angepasst |
| Ergänzende Beschreibung | bisherige Schreibweise | Stent-Graft | redaktionell angepasst |
| Kodierinhalt | unverändert | unverändert | keine inhaltliche Änderung |
Anwendung von digital therapeutischen Verfahren
Anwendung von digital therapeutischen Verfahren
Änderungen 2026 zu 2027
• Aufgrund eines Antrags wurde der neue Zusatzkode 00.9G „Anwendung von digital therapeutischen Verfahren“ geschaffen.
• Der Zusatzkode dient der Kennzeichnung von Behandlungen oder rehabilitativen Verfahren, bei denen Digital Therapeutics [DTx] eingesetzt werden.
• Der Kode wurde bewusst nicht weiter eingeschränkt oder differenziert, um zunächst Daten zur Anwendung digital therapeutischer Verfahren zu erfassen.
• Eine weitergehende Definition oder zusätzliche Differenzierung ist derzeit nicht Bestandteil der Klassifikation.
• Vorschläge für eine präzisere Definition oder weitere Unterteilung müssen über das reguläre Antragsverfahren eingebracht werden.
Zusammenfassung
| Bereich | CHOP 2026 | CHOP 2027 | Änderung |
|---|---|---|---|
| 00.9G | nicht vorhanden | Anwendung von digital therapeutischen Verfahren | neuer Zusatzkode |
| Zweck | keine spezifische Kennzeichnung | Kennzeichnung von Behandlungen und Rehabilitationsverfahren mit DTx | neue Funktion |
| Differenzierung | nicht vorhanden | bewusst keine weitere Einschränkung | offen gehalten |
| Datenerfassung | keine spezifische Erfassung | erste Daten zur Anwendung von DTx | neue Erfassungsmöglichkeit |
| Weitere Definition | nicht vorhanden | über Antragsverfahren möglich | zukünftige Weiterentwicklung |
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