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Abschnitt 5 - Was hinter den DRG's steckt
Jede DRG ist mit mehreren verschiedenen Parametern hinterlegt. Diese dienen nicht allein der Abrechnung, sondern dienen auch zur Klassifikation von Behandlungen und Aufenthalten.
Die Beschreibung – Jeder DRG hat eine eigene Bezeichnung, diese sollte (in den meisten Fällen) den klinischen Aufenthalt widerspiegeln und die darin formulierten Begriffe sollten mit dem kodierten Fall übereinstimmen. Hier muss aber auch hervorgehoben werden, dass manche DRG’s der Beschreibung nach, nicht zum klinischen Bild passen, es gibt also Ausnahmen.
Das Kostengewicht - auch cost weight (CW), gibt die Kostenpunkte pro Fall wieder. In unserem Beispiel Fall aus «Abschnitt 4 – Die Behandlungen» H07C entspricht einem Kostengewicht von 0.903 Punkten (Stand 2026). Diese 0.903 Punkte werden mit der sogenannten Baserate multipliziert. Die Baserate ist von Spital zu Spital unterschiedlich und ist abhängig von der Grösse des jeweiligen Spitals sowie seinen Abteilungen. Daher haben grosse Unispitäler eine höhere Baserate als kleine ländliche Spitäler. Nehmen wir an, in unserem Spital, in dem operiert wurde, beträgt die Baserate 10'100 CHF. Daraus resultiert 0.903 x 10'100 = 9'120.30. So entsteht der vorläufige Rechnungsbetrag von 9'120.30 CHF.
Verweildauer – Jede DRG hat eine untere Verweildauer, mittlere Verweildauer und eine obere Verweildauer. Die untere Verweildauer gibt an, wie viele Tage ein Patient mindestens für den Fall im Spital bleiben sollte. Wird die untere Verweildauer unterschritten, gibt es für jede DRG festgelegte Abschläge pro Tag, welche vom Kostengewicht (CW) abgezogen werden.
Die mittlere Verweildauer spiegelt die statistisch durchschnittliche Verweildauer für jede DRG wider. Im Gesamtdurchschnitt liegt diese (Stand 2025) bei 5,3 Tagen.
Die obere Grenzverweildauer gibt den statistischen Wert an, wie lange maximal ein Klinikaufenthalt für ein Fall vorgesehen ist. Wird dieser überschritten erhält das Spital zwar einen Zuschlag, dieser ist für jede DRG festgelegt und oft nicht kostendeckend.
Die MDC – ist eine Zahlenkombination, die angibt um welches Organkapitel es sich handelt. Es gibt MDC’s von 01 bis 23. Dazu kommt noch eine Prä-MDC. Diese sind vergleichbar mit den Buchstaben am Anfang jeder DRG (H07C) zur Zuordnung der Organe. Die MDC spielt eine zentrale Rolle bei den Wiederaufnahmen innerhalb von 18 Tage, dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Ausnahme von Wiederaufnahme – Bei jedem stationären Fall der aus einem Spital entlassen wird und innerhalb von 18 Tagen wieder in dasselbe Spital aufgenommen wird, muss eine Fallzusammenführung geprüft werden. Das bedeutet, dass wenn der erste Fall und der zweite Fall die gleiche MDC (Organzugehörigkeit) haben, die Fälle zusammengeführt (Fallzusammenführung) und als ein Fall geführt werden. Ausschlaggebend dafür ist der Tag des Austritts des ersten Falls sowie der Tag des Eintritts des zweiten Falls. Nur unter bestimmten Umständen gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Diese Ausnahme ist die Ausnahme der Wiederaufnahme. Diese ist in bestimmten DRG’s hinterlegt und sorgt dafür, dass die Fälle nicht zu einem Fall zusammengeführt werden. Bei hospitalisationen rund um die Schwangerschaft ist das beispielsweise der Fall.
Partition – Von diesen gibt es drei Stück, die operative Partition – also für Eingriffe. Die medizinische Partition - also nicht operative Fälle (z.B. bei einer Pneumonie), sowie die andere Partition – für Bestrahlungen oder Endoskopische Interventionen. Auch diese spiegeln sich in der Zahl der DRG (Bsp.: H07C), welche in der jeweiligen DRG angegeben werden, wider.
Fassen wir zusammen:
H07C - Cholezystektomie bei akuter Cholezystitis oder peritoneale Adhäsiolyse, Alter > 11 Jahre
H = Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas = MDC 07
07 = Operative Partition (unter 36)
C = «Schweregrad» (schwerer als "D", aber nicht so schwer wie "B")
Cholezystektomie bei akuter Cholezystitis oder peritoneale Adhäsiolyse, Alter > 11 Jahre = Es lag eine akute Cholezystitis vor, sie wurde operativ entfernt und unser Patient ist älter 11 Jahre
Quelle:
SwissDRG AG
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