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Nicht operatives Entfernen von Fremdkörpern und Konkrementen in der medizinischen Kodierung
Fremdkörper und Konkremente
Das nicht operative Entfernen von Fremdkörpern oder Konkrementen umfasst verschiedene diagnostische und therapeutische Verfahren, bei denen ein Material aus einem Körperorgan oder einem natürlichen Hohlraum entfernt wird, ohne dass eine klassische offene Operation erforderlich ist. In der Schweizer medizinischen Kodierung sind dabei sowohl die zugrunde liegende Diagnose als auch das tatsächlich durchgeführte Verfahren für die ICD-10- und CHOP-Kodierung relevant.
Endoskopische Entfernung
Eine häufige Methode ist die endoskopische Fremdkörperentfernung oder Konkrementextraktion. Je nach anatomischer Region kommen beispielsweise Gastroskopie, Koloskopie, Bronchoskopie, Zystoskopie, Ureteroskopie oder ERCP zum Einsatz. Dabei können Fremdkörper oder Steine beziehungsweise Konkremente mit Fasszange, Bergekorb, Dormia-Körbchen, Schlinge oder Extraktionskatheter entfernt werden. Die konkrete Prozedur und das verwendete Verfahren sollten deshalb im Untersuchungsbericht nachvollziehbar dokumentiert sein.
Harnwege und Konkremente
Bei Harnsteinen können beispielsweise Nierensteine, Uretersteine oder Blasensteine ohne offene Operation behandelt werden. Zu den relevanten Verfahren gehören Steinextraktion, Ureterorenoskopie, Lithotripsie und endoskopische Konkremententfernung. Je nach Situation können zusätzlich Laserlithotripsie, mechanische Lithotripsie oder eine Stenteinlage durchgeführt werden. Für die CHOP-Kodierung ist daher entscheidend, welches Verfahren tatsächlich angewendet wurde.
Gallenwege und ERCP
Auch im Bereich der Gallenwege können Konkremente endoskopisch entfernt werden. Bei einer ERCP können beispielsweise Gallensteine mittels Papillotomie, Ballonextraktion oder Dormia-Körbchen geborgen werden. Zusätzlich können Gallenwegstents eingelegt oder Gallengangsstenosen behandelt werden. Eine genaue Dokumentation von Konkrement, Lokalisation, Extraktionsverfahren und zusätzlichen Interventionen bildet deshalb eine wichtige Grundlage für die Fallkodierung.
Fremdkörper und weitere Verfahren
Fremdkörper können beispielsweise in Speiseröhre, Magen, Darm, Atemwegen, Harnwegen oder anderen Körperhöhlen auftreten. Abhängig von Lokalisation und Beschaffenheit kommen endoskopische Bergung, Absaugung, Extraktion, Entfernung mit Fasszange oder Schlingenextraktion zum Einsatz. Dadurch kann in vielen Fällen eine offene chirurgische Entfernung vermieden werden. Die medizinische Dokumentation sollte dennoch den Fremdkörper, den Entfernungsweg und die angewandte Technik eindeutig beschreiben.
CHOP, ICD-10 und Fallabrechnung
Für die medizinische Kodierung müssen Diagnose und Prozedur getrennt betrachtet werden. Während der Fremdkörper oder das Konkrement beziehungsweise die zugrunde liegende Erkrankung mit ICD-10 abgebildet wird, werden die tatsächlich durchgeführten endoskopischen und interventionellen Verfahren über CHOP kodiert. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für die SwissDRG-Fallklassifikation, Kodierqualität und stationäre Fallabrechnung in der Schweiz.
